Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Lindenberg:
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – eine wichtige Absicherung nicht nur für Hauseigentümer

Vorstandschaft von Haus & Grund Lindenberg, mit der Landesvorsitzenden von Haus & Grund Bayern, Frau Dr. Ulrike Kirchhoff.
Steigende Mitgliederzahlen und Beratungsbedarf zeigen, dass der Verein auf dem richtigen Weg ist.

Einen rund um positiven Bericht über die Entwicklung des Vereins konnte Gerhard Alger, erster Vorsitzender von Haus & Grund Lindenberg, seinen Mitgliedern erstatten. Steigende Mitgliederzahlen und eine zunehmende Nachfrage nach Beratungen zeigen deutlich, dass der Verein von den Mitgliedern gebraucht wird und auch neue Mitglieder die Unterstützung des Vereins zu schätzen wissen. Denn Fragen und Probleme treten bei der Vermietung von Immobilien immer wieder auf, zum Beispiel bei Schönheitsreparaturen oder Betriebskostenabrechnungen, aber auch bei energetischen Sanierungen oder nachbarrechtlichen Fragen, führte Alger aus. Bei Haus & Grund Lindenberg finden die Mitglieder zu jeder Frage eine Antwort. Der Verein bietet den Mitgliedern neben den Beratungen zu Fragen rund um die Immobilie umfangreiche Serviceleistungen an. So werden zahlreiche Formulare wie Mietverträge, Selbstauskünfte oder Vorlagen zur Wohnungsübergabe ebenso angeboten wie Mietersolvenzchecks, die eine überprüfung der Bonität potentieller Mieter erlauben. über die Hausbesitzer-Versicherung können Mitglieder günstige und gute Versicherungen für ihre Immobilie abschließen, Kautionen können problemlos und sicher bei der Hausbank angelegt werden. Selbstverständlich hilft der Verein den Mitgliedern auch bei anderen Fragen und Problemen gerne weiter, betonte der erste Vorsitzende Gerhard Alger.

Im Anschluss an die Formalien hielt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, einen Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Beides – darüber sind sich alle einig – sollte jeder haben. Und dennoch sichern sich viel zu wenige Menschen für den Fall ab, dass sie bei einer schweren Krankheit, bei einem Unfall oder bei einem Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter nicht mehr selbst für sich entscheiden können, stellte Dr. Ulrike Kirchhoff fest. Durch eine Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer im Ernstfall notwendige Entscheidungen treffen soll. Dies kann sich auf so einfache Dinge wie Kündigung von Abonnements oder die Fortführung von Geschenken an die Familie erstrecken, ist jedoch um ein Vielfaches wichtiger, wenn es um die Unterbringung des Vollmachtgebers oder gar den Verkauf der Immobilie zur Finanzierung der Pflege geht, erläuterte die Vorsitzende. Grundsätzlich brauchen Vorsorgevollmachten nicht beglaubigt zu werden. Sollen jedoch Immobiliengeschäfte, wie beispielsweise der Verkauf der Immobilie, durchgeführt werden, muss die Vollmacht beglaubigt oder beurkundet werden. Auch wenn Probleme zu erwarten sind, beispielsweise Streit mit oder zwischen den Kindern besteht oder wenn die Geschäftsfähigkeit angezweifelt werden könnte, ist eine Beglaubigung zu empfehlen.

-Ki-

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