Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Lindenberg:
Freie Wahl des Kaminkehrers – neue Verantwortung für den Hauseigentümer

Die Vorstandschaft des Lindenberger Vereins mit der Referentin, Frau Dr. Ulrike Kirchhoff

Über ein erfolgreiches Geschäftsjahr konnte Gerhard Alger, 1. Vorsitzender von Haus & Grund Lindenberg, seinen Mitgliedern berichten. Denn die Beratungsleistungen des Vereins werden weiterhin gut in Anspruch genommen, die Mitgliederzahlen steigen. Auch die Haushaltslage ist positiv, wie Kassier Eckart Matthias in seinem Kassenbericht den Mitgliedern darlegen konnte. Eine positive Lage des Vereins, die die gute Vereinsführung der letzten Jahre widerspiegelt.

Ein ganz anderes Kapitel schlug Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, auf. Sie informierte die Mitglieder in ihrem Referat über die vielfältigen Prüfpflichten der Vermieter. Denn steigende Umweltstandards und höhere Sicherheitsanforderungen stellen wachsende Anforderungen an die Hauseigentümer und Vermieter. Aktuelles Beispiel ist etwa die neue Wahlfreiheit des Kaminkehrers. Die Anforderungen ändern sich zwar nicht. Doch ist der Eigentümer einer Immobilie nun verantwortlich dafür, dass die Kehr- und Überprüfungspflichten termingemäß eingehalten werden. Die Termine und Pflichten setzt der Bezirkskaminkehrer in einem Feuerstättenbescheid fest, alles Weitere liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Neu ist auch die Pflicht, Rauchwarnmelder in bestimmten Räumen einer Wohnung einzubauen. Doch die Betriebsbereitschaft muss der Eigentümer nicht überprüfen, denn diese Verantwortung liegt gemäß gesetzlicher Regelung bei den Nutzern einer Wohnung, also auch bei den Mietern. Eine Entwarnung konnte die Vorsitzende allerdings geben. Denn der viel propagierte E-Check ist eine rein freiwillige Angelegenheit. Der Vermieter kann ihn durchführen, aber er ist nicht verpflichtet, regelmäßig die elektrischen Anlagen einer Immobilie zu überprüfen. Nur wenn ihm Mängel oder Probleme bekannt sind, muss er handeln.

Viele Pflichten muss ein Immobilieneigentümer erfüllen, da ist es gut - darüber waren sich alle Mitglieder einig - Haus & Grund als Partner an der Seite zu haben, um gut informiert durch den Vermieteralltag zu kommen.

-Ki-

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