Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Lindenberg:
Gerhard Alger bleibt 1. Vorsitzender

Vertrauensbeweis: Gerhard Alger (Mitte im Bild) einstimmig zum 1. Vorsitzenden wieder gewählt

Sehr gut besucht war die Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Lindenberg e.V. im Gasthof "Bayerischer Hof". Bei den Neuwahlen gab es keine Überraschung: Gerhard Alger, 1. Vorsitzender des Vereins, wurde in seinem Amt einstimmig bestätigt. Zuvor ging Alger in einem umfangreichen Geschäftsbericht über das abgelaufene Jahr auf die zahlreichen Akti-vitäten seines Vereins ein, wobei er sich insbesondere auch für die ständige und tatkräftige Hilfe und Unterstützung aus München, insbesondere von der Hausbank München, der Baye-rischen Hausbesitzer-Versicherung und Haus & Grund Bayern, vor allem bei Herrn RA Manfred Nikui, bedankte. Für die Werbung von neuen Mitgliedern seien jeweils € 15,00 ausgelobt, sagte Alger. In den ersten Wochen 2014 konnten so bereits 7 Neumitglieder im Verein begrüßt werden. Erich Sedlmeyr, Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesit-zer-Versicherung, stellte kurz sich und seine Gesellschaft vor und beantwortete Fragen zu aktuellen Sach- und Haftpflichtproblemen. RA Manfred Nikui, Chefjustiziar des Landesver-bandes Haus & Grund Bayern, ging aktuell auf die Pläne der großen Koalition zum Mietrecht ein und erläuterte was sich für Vermieter und Mieter ändern werde. Eine "Mietpreisbremse" soll eingeführt werden, wonach künftig die Miete bei einem Mieterwechsel nur noch max. 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfe. Die Maklergebühr soll künftig immer der Vermieter bezahlen, wenn er den Makler einschaltet. Im Einzelnen trug RA Nikui auch die Änderungen und Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor, die ab 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Danach sind u.a. in bestehenden Gebäuden Gas- und Ölheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, also älter als 30 Jahre sind, ab 1. Januar 2015 außer Betrieb zu nehmen. Dies gelte nicht, wenn Eigentümer schon am 1. Februar 2002 in ihrem Ein- bzw. Zweifamilienhaus gewohnt hatten.

-NI-

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