Die Vorstandschaft des Lindenberger Vereins mit Referenten (von links): Erich Seldmeyr, Hausbesitzer
Versicherung; Matthias Eckart, Kassier; Sabine Gierer, Schriftführerin; Frank Müller, 2. Vorsitzender;
Gerhard Alger, 1. Vorsitzender; Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.
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Über eine besonders gut besuchte Mitgliederversammlung konnte sich Gerhard Alger, 1. Vorsitzender von
Haus & Grund Lindenberg, in diesem Jahr freuen. Und gleich revanchierte er sich durch einen Geschäftsbericht,
in dem er nur Gutes über die Entwicklung des Vereins vermeldete: Die Mitgliederzahlen sind weiter steigend,
die Beratungen werden gut in Anspruch genommen, kurzum, der Verein entwickelt sich gut. Eine Entwicklung,
die Kassier Matthias Eckart auch durch seinen Haushaltsbericht bestätigen konnte. Alger berichtete den
Mitgliedern auch über neueste Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die allerdings nicht immer
erfreulich sind. Denn immer mehr Vorschriften müssen von Vermietern beachtet werden; dabei den Überblick zu
behalten fällt nicht immer leicht. Daher sollten Mitglieder die Unterstützung von Haus & Grund in Anspruch
nehmen, etwa die verbandseigenen Mietverträge nutzen, da sie stets an die aktuelle Rechtsprechung angepasst
werden. Und vor allem: Diese Mietverträge sollten keinesfalls verändert werden. Sollen besondere Regelungen
mit den Mietern vereinbart werden, ist eine Rücksprache mit dem Verein dringend angeraten.
Dies bestätigte auch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, in ihrem Vortrag "Wie finde
ich den richtigen Mieter". Der Mietvertrag ist entscheidend für das künftige Mietverhältnis. Aber der beste
Vertrag nutzt nichts, wenn bei der Mieterauswahl nicht besonders sorgfältig vorgegangen wird, etwa auf die
Solvenz des Mieters geachtet wird. Darüber hinaus muss auch der Vermieter bei der Neuvermietung einiges
beachten. Denn in Anzeigen müssen die Pflichtangaben gemäß der EnEV 2014 enthalten sein, etwa die
Energieeffizienzklasse oder der Wert des Endenergiebedarfs bzw. Endenergieverbrauchs angegeben werden.
Der Energieausweis muss den Mietinteressenten zwingend vorgelegt werden, aber, so erklärte die Vorsitzende
ironisch, zum Lesen muss noch niemand gezwungen werden. Wird ein Makler beauftragt, muss künftig das
Bestellerprinzip berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass ein Vermieter, der einen Makler beauftragt,
die Maklercourtage zahlen muss. Eine Vereinbarung, nach der der Mieter diese Kosten trägt, wird nach der
neuesten Geset-zesänderung nicht mehr möglich sein, betonte Dr. Kirchhoff.
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