Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Volles Haus bei Mitgliederversammlung von Haus & Grund Lindenberg:
Wichtige Tipps zur Mietersuche und zu aktuellen Gesetzesänderungen.

Die Vorstandschaft des Lindenberger Vereins mit Referenten (von links): Erich Seldmeyr, Hausbesitzer Versicherung; Matthias Eckart, Kassier; Sabine Gierer, Schriftführerin; Frank Müller, 2. Vorsitzender; Gerhard Alger, 1. Vorsitzender; Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.

Über eine besonders gut besuchte Mitgliederversammlung konnte sich Gerhard Alger, 1. Vorsitzender von Haus & Grund Lindenberg, in diesem Jahr freuen. Und gleich revanchierte er sich durch einen Geschäftsbericht, in dem er nur Gutes über die Entwicklung des Vereins vermeldete: Die Mitgliederzahlen sind weiter steigend, die Beratungen werden gut in Anspruch genommen, kurzum, der Verein entwickelt sich gut. Eine Entwicklung, die Kassier Matthias Eckart auch durch seinen Haushaltsbericht bestätigen konnte. Alger berichtete den Mitgliedern auch über neueste Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die allerdings nicht immer erfreulich sind. Denn immer mehr Vorschriften müssen von Vermietern beachtet werden; dabei den Überblick zu behalten fällt nicht immer leicht. Daher sollten Mitglieder die Unterstützung von Haus & Grund in Anspruch nehmen, etwa die verbandseigenen Mietverträge nutzen, da sie stets an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Und vor allem: Diese Mietverträge sollten keinesfalls verändert werden. Sollen besondere Regelungen mit den Mietern vereinbart werden, ist eine Rücksprache mit dem Verein dringend angeraten.
Dies bestätigte auch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, in ihrem Vortrag "Wie finde ich den richtigen Mieter". Der Mietvertrag ist entscheidend für das künftige Mietverhältnis. Aber der beste Vertrag nutzt nichts, wenn bei der Mieterauswahl nicht besonders sorgfältig vorgegangen wird, etwa auf die Solvenz des Mieters geachtet wird. Darüber hinaus muss auch der Vermieter bei der Neuvermietung einiges beachten. Denn in Anzeigen müssen die Pflichtangaben gemäß der EnEV 2014 enthalten sein, etwa die Energieeffizienzklasse oder der Wert des Endenergiebedarfs bzw. Endenergieverbrauchs angegeben werden. Der Energieausweis muss den Mietinteressenten zwingend vorgelegt werden, aber, so erklärte die Vorsitzende ironisch, zum Lesen muss noch niemand gezwungen werden. Wird ein Makler beauftragt, muss künftig das Bestellerprinzip berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass ein Vermieter, der einen Makler beauftragt, die Maklercourtage zahlen muss. Eine Vereinbarung, nach der der Mieter diese Kosten trägt, wird nach der neuesten Geset-zesänderung nicht mehr möglich sein, betonte Dr. Kirchhoff.

-KI-

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