Gerhard Alger, Vorstand von Haus & Grund Lindenberg, konnte sich freuen: Auch die diesjährige Mitgliederversammlung
war wieder ausgesprochen gut besucht. Ein gutes Zeichen für die Zufriedenheit der Mitglieder und ihre Verbundenheit
zum Verein.
In seinem Geschäftsbericht informierte der Vorstand die Mitglieder über die unterschiedlichen Beratungen, die im abgelaufenen
Geschäftsjahr durchgeführt worden sind. Er betonte die gute Zusammenarbeit mit dem Landesverband, die zu wertvollen Impulsen
für die Arbeit im Verein führt. Durch die engen politischen Kontakte, auf Landesebene besonders mit dem Bayerischen Innenminister
Dr. Joachim Herrmann, gelingt es immer wieder, rechtliche Grausamkeiten zugunsten der Mitglieder zu verhindern, führte Alger aus.
Haushalt und Kassenbericht bestätigten wie erwartet die gute und solide Haushaltsführung, so dass die Mitglieder gerne die Entlastung
erteilten.
Nachdem die Regularien zügig abgearbeitet waren, referierte Erich Sedlmeyr, Generalbevollmächtigter der Hausbesitzer-Versicherung über
die Rechtsschutzversicherung. Es ist verblüffend, dass auf diese Versicherung immer wieder verzichtet wird – aus Kostengründen.
Denn sie ist für Mitglieder von Haus & Grund nicht teuer und bietet einen umfassenden Schutz. Dies spielt etwa eine Rolle, wenn
Wohnungen geräumt werden sollen oder im Prozess Gutachten z.B. für Schimmelschäden erstellt werden müssen. Die Versicherung springt
aber etwa auch bei Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn oder anderen Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
ein.
Dr. Ulrike Kirchhoff; Vorstand von Haus und Grund Bayern, informierte die Mitglieder darüber, was beim Auszug des Mieters alles
zu beachten ist. Am Ende eines Mietverhältnisses steht der Vermieter vor ganz unterschiedlichen Fragen, die er mit dem bisherigen
Mieter klären muss. Das beginnt mit der Wohnungsrückgabe und endet schließlich bei der Abrechnung der Kaution. Viele Probleme
können bereits im Vorfeld gelöst oder zumindest vermieden werden, betonte Dr. Kirchhoff. Das gelingt beispielsweise durch eine
frühzeitige Begehung der Wohnung, um eine möglichst reibungslose Rückgabe der Mietwohnung zu gewährleisten. Eine solche Begehung
ist nicht mit einer Wohnungsabnahme zu verwechseln, die erst bei der Rückgabe der Wohnung stattfindet. Vielmehr soll im Vorfeld
geklärt werden, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind und in welchem Umfang Schönheitsreparaturen notwendig und vertraglich
geschuldet sind, führte Dr. Kirchhoff aus. Durch die geänderte Rechtsprechung des BGH ist immer wieder strittig, ob und in welchem
Umfang Mieter Schönheitsreparaturen durchführen müssen. Unstrittig ist aber, dass Schäden, die der Mieter in der Wohnung verursacht
hat, von ihm auch behoben werden müssen.
Besonders sorgfältig müssen Vermieter auch bei der Abrechnung der Kaution vorgehen. Denn die Kaution dient der Sicherung ihrer Ansprüche
aus dem Mietverhältnis. Daher darf die Kaution auch nicht „abgewohnt“ werden. Ist der Mieter bei Rückgabe der Wohnung noch mit Mietzahlungen
im Rückstand, sind geschuldete Schönheitsreparaturen nicht geleistet worden, liegen Schäden an der Wohnung vor oder stehen noch
Betriebskostennachzahlungen aus, dürfen diese Ansprüche mit der Kaution verrechnet werden. Gerade wegen möglicher
Betriebskostennachzahlungen muss die Kaution auch nicht sofort zurückgezahlt werden, sondern kann noch über einen angemessenen
Zeitraum zurückgehalten werden, erläuterte die Vorsitzende.
Eine Vielzahl weiterer Probleme kann am Ende des Mietverhältnisses entstehen. Doch eine gute Vorbereitung der Rückgabe der Mietwohnung
und die frühzeitige Klärung strittiger Fragen in der Geschäftsstelle von Haus & Grund kann zu einem reibungslosen Mieterwechsel beitragen.
Und für eventuelle gerichtliche Streitfälle sollten sich Vermieter durch eine Rechtsschutzversicherung absichern.
Nach den beiden Vorträgen gab es noch eine lange und ausführliche Diskussion über die unterschiedlichsten Themen aus dem Bereich
Vermietung.
|