Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Gerhard Alger als Vorsitzender einstimmig bestätigt

Der neu gewählte Vorstand von Haus & Grund Lindenberg mit (v.l.n.r.) Beisitzer Alfred Keck und Jakob Grath, 1. Vorsitzender Gerhard Alger, Kassier Matthias Eckart, Hausbestitzer−Versicherung: Erich Sedlmeyr, stellvertretender Vorsitzender Frank Müller, RA Manfred Nikui und Beisitzer Richard Herz. Die Schriftführerin Sabine Gierer fehlt auf diesem Bild.

Keine Überraschung gab es bei den Neuwahlen auf der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Lindenberg und Umgebung im Hotel-Gasthof "Bayerischer Hof": Gerhard Alger, seit 13 Jahren erster Vorsitzender des Vereins, wurde in seinem Amt einstimmig bestätigt. Sein Vertreter bleibt Frank Müller, ebenfalls einstimmig wiedergewählt. In seinem ausführlichen Geschäftsbericht ging Alger auf die zahlreichen Aktivitäten seines Vereins im abgelaufenen Jahr ein, wobei er sich auch für die ständige und tatkräftige Hilfe sowie Unterstützung aus München bedankte, insbesondere bei der Hausbank München, der Bayerischen Hausbesitzer−Versicherung und Haus & Grund Bayern, vor allem bei Rechtsanwalt Manfred Nikui. Die Rechtsberatungen nehmen ständig zu und die Mitgliederzahl wächst kontinuierlich an. Der Verein zählt derzeit über 500 Mitglieder.

RA Manfred Nikui, Chefjustiziar des Landesverbandes Haus & Grund Bayern, ging aktuell auf die Pläne von Union und SPD zum Mietrecht ein und erläuterte kurz, was sich für Vermieter und Mieter ändern werde. So sollen künftig Vermieter bei Abschluß eines neuen Mietvertrages zur Berechnung der Mietpreisbremse von sich aus dem Mietinteressenten Auskunft über die Vormiete geben müssen. Des Weiteren sollen in Gebieten mit Kappungsgrenze Vermieter künftig nur noch acht statt elf Prozent der Kosten für eine Modernisierung auf die Miete umlegen dürfen. Das gilt zunächst für fünf Jahre. Außerdem soll die Miete wegen einer Modernisierung künftig nur noch um höchstens drei Euro pro Quadratmeter binnen sechs Jahren steigen können.

Erich Sedlmeyr, Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesitzer−Versicherung, befasste sich aus versicherungsrechtlicher Sicht mit Wohnungseinbrüchen. Sedlmeyr empfahl dringend, eine Hausratversicherung abzuschließen. Damit könne man sich bei einem Wohnungseinbruch gegen Diebstahl und Vandalismus schützen. Eine Unterversicherung sollte man in jedem Fall vermeiden. Hausrat in einem durchschnittlich eingerichteten Haushalt sollte mindestens mit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert sein, sagte der Versicherungsexperte. Im Schadenfall müsse in jedem Fall die Polizei verständigt und eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Und ganz wichtig: Es müssen nachweisbare Einbruchmerkmale vorhanden sein. Bei offengelassenen Türen oder Fenstern ist dies nicht der Fall, warnte Sedlmeyr.

Rechtliche Aspekte
RA Manfred Nikui referierte ausführlich zum Thema Einbruchschutz in rechtlicher Hinsicht. Er stellte zunächst klar, dass Mieter nach Abschluss; des Mietvertrages grundsätzlich keinen Anspruch auf Verbesserungen des sicherheitstechnischen Zustands ihrer Mietwohnung haben. Der Mieter dürfe aber innerhalb seiner Wohnung Veränderungen zu seiner Sicherheit vornehmen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, zum Beispiel Einbau eines technisch aufwendigeren Schlosses oder auch Austausch von Fenster−, Terrassen− und Balkontürgriffen gegen abschließbare Griffe.
Wenn der Vermieter aber freiwillig Sicherheitschlösser− und beschläge, Schließbleche oder anderes einbaut, erhöhe dies die Sicherheit für die Mieter. Mieter müssten dies in der Regel dulden und der Vermieter dürfe am Ende elf Prozent der Baukosten auf die Miete aufschlagen, so der Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern.

Besonderheiten im Wohnungseigentum
Die Hausordnung einer WEG−Anlage dürfe nicht zwingend vorschreiben, dass die gemeinsame Eingangstüre in bestimmten Zeiten zu verschließen ist. Die Bayerische Bauordnung etwa legt fest, dass die Außentüre im Treppenhaus als Fluchtweg immer erhalten bleiben muss;. Der Einbau von sogenannten "Panikschlössern" gewährleiste, dass die Haustüre immer von innen − auch ohne Schlüssel − geöffnet werden könne. Fenstergitter in Erdgeschossfenstern dürfen in der Regel nur angebracht werden, wenn alle Miteigentümer dafür sind. Eine Videokamera dürfe nur auf das eigene Grundstück ausgerichtet sein. Sollte im Eingangsbereich einer WEG−Anlage eine Kamera installiert werden, sei dies eine bauliche Veränderung, der in der Regel alle Eigentümer zustimmen müssten, sagte RA Nikui abschließend.

Bei der anschließenden intensiven Diskussion konnten noch zahlreiche Fragen beantwortet werden.

-Ni-

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