Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Haus & Grund Lindenberg: Wichtiger Ansprechpartner für Haus-, Wohnungs- und
Grundbesitzer

Datenschutz trifft auch Vermieter!

Gerhard Alger Haus & Grund Lindenberg, Dr. Ulrike Kirchhoff Haus & Grund Bayern,
Erich Sedlmeyr Hausbesitzerversicherung. (v.li.n.re.)

Sehr zahlreich nahmen die Mitglieder von Haus & Grund Lindenberg und Umgebung auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit in Anspruch, sich umfassend zu vielen verschiedenen Problemen rund um die Immobilie beraten zu lassen, wie Gerhard Alger, erster Vorsitzender des Vereins, in seinem Geschäftsbericht anlässlich der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Lindenberg den Mitgliedern berichten konnte. Dabei reichte das Beratungsspektrum von Fragen zur Erstellung des Mietvertrages bis hin zu baurechtlichen Problemen. Ein wichtiger Service, den Haus & Grund Lindenberg seinen Mitgliedern bietet: Denn für einen geringen Jahresbeitrag wird den Mitgliedern umfassend geholfen und so mancher unnötige Rechtsstreit kann vermieden werden.

Das gelingt besonders gut, betonte der Vorsitzende Gerhard Alger, weil der Verein in das Netzwerk von Haus & Grund eingebunden ist. Als Mitglied im Landesverband Haus & Grund Bayern kann immer wieder Rat eingeholt werden, wenn die Frage vor Ort nicht geklärt werden kann. Zudem erhält der Ortsverein viele Informationen und Serviceleistungen, die die Arbeit erleichtern, die aber auch den Mitgliedern zugutekommen. Zudem engagiert sich der Landesverband in der Landespolitik, um die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer vor Ort zu vertreten, aktuell etwa in den Bemühungen der Landesregierung durch eine Überarbeitung der Bauordnung die Baukosten zu reduzieren. Aber auch in der Bundespolitik ist Haus & Grund durch das Engagement des Bundesverbandes präsent.

Im Anschluss an die Regularien informierte Erich Sedlmeyr, Direktionsbeauftragter der Hausbesitzer-Versicherung die Mitglieder über die Wohngebäudeversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen für Haus- und Grundeigentümer. Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm mit Hagel und erweiterte Elementarschäden wie z. B. Erdbeben, Überschwemmung oder Schneelast können über diese Versicherung abgedeckt werden.Als besonders wichtig strich der Referent heraus, dass der Wert des Gebäudes nach einer vom Versicherer anerkannten Methode ermittelt wird. Denn dann kann ein Verzicht auf die Anrechnung der Unterversicherung erklärt werden. Bei der gleitenden Neuwertversicherung werden im Schadensfall die Kosten für den Wiederaufbau erstattet. Er empfahl den Zuhörern, ihre Verträge alle zwei bis drei Jahre auf Aktualität überprüfen zu lassen, um immer richtig versichert zu sein.

Über ein ganz anderes Thema referierte die Vorsitzende des Landesverbandes Haus & Grund Bayern, Dr. Ulrike Kirchhoff: Datenschutz für Vermieter. Durch die Neuregelungen im Datenschutz kommen neue und veränderte Pflichten auf die Vermieter zu. Vermieter müssen die Daten ihrer Mieter vor unberechtigtem Zugriff schützen, etwa indem die Unterlagen in verschlossenen Schränken aufbewahrt, auf Computern gespeicherte Daten durch Passwörter und Antivirenprogramme gesichert werden. Doch Vermieter müssen auch darauf achten, nur die Daten zu erheben, die sie wirklich benötigen, das ist insbesondere bei der Anbahnung von Mietverhältnissen wichtig. „Wird ein Termin zur ersten Besichtigung vereinbart, benötigt der Vermieter zunächst nur den Namen und die Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, um den Kontakt zu halten.“, erläuterte Dr. Kirchhoff. Erst wenn Interessenten ernsthaft in die engere Auswahl kommen, kann eine Selbstauskunft eingeholt werden. Bei Abschluss des Mietvertrages müssen die Daten der nicht zum Zuge gekommenen Interessenten gelöscht werden. Die neuen Mieter müssen informiert werden, welche Daten der Vermieter von ihnen verarbeitet und ob er sie unter Umständen an Dritte weitergibt. Die notwendigen Informationen, dass der Vermieter seine Pflichten erfüllen kann, hält der Verein für seine Mitglieder vor. Dr. Kirchhoff betonte, dass dringend nur noch die aktuellen Mietverträge und andere Formulare des Vereins verwendet werden, da sie mit den entsprechenden Datenschutzerklärungen versehen sind.

-Ki-

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