Gerhard Alger, erster Vorstand von Haus & Grund Lindenberg freute sich, dass auch in diesem Jahr der Andrang
seiner Mitglieder zur Mitgliederversammlung ungebrochen ist. Er informierte die Mitglieder über wichtige Ereignisse
des abgelaufenen Geschäftsjahrs, so hatte er etwa an der Haus & Grund Plus-Tagung in Garmisch-Partenkirchen teilgenommen,
die Haus & Grund Deutschland veranstaltete. Über den Landesverbandstag, von Haus & Grund Bayern, der 2023 in Bamberg stattfand,
berichtete Alger ausführlich. Die Beratungen werden von den Mitgliedern weiterhin sehr gut in Anspruch genommen und umfassen
alle Themen, die Vermieter berühren, etwa Kündigungen, Mieterhöhungen, aber auch Zahlungsverzug oder andere Probleme mit Mietern.
Walter Maier, Direktionsbeauftragter der Hausbesitzer-Versicherung, München, berichtete über Neues aus der Gebäudeversicherung.
Die Mitglieder sollten ihre Verträge prüfen, inwieweit sie an neue Regelwerke angepasst werden müssten, damit der Versicherungsschutz
auch vollständig ist.
Susanne Fischer, Syndikusanwältin von Haus & Grund Bayern, stellte die CO2-Abgabe vor. Sie muss zwischen Mietern
und Vermietern geteilt werden, und zwar im Wesentlichen nach der Menge des CO2-Ausstoßes der Immobilie. Wollen Vermieter das nach den
gesetzlichen Vorgaben selbst berechnen, ist dies durchaus kompliziert. Wird die Heizkostenabrechnung jedoch über ein
Abrechnungsunternehmen erstellt, übernimmt dieses auch die CO2-Aufteilung. Und zudem befindet sich auf der Homepage
des Landesverbandes ein CO2-Rechner, der vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt wurde. Damit kann jeder
Eigentümer leicht die Anteile für seine Mieter und für ihn selbst berechnen.
Im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, stand die Neuregelung des
Gebäudeenergiegesetzes – das sogenannte Heizungsgesetz –. Wird der Einbau einer neuen Heizung notwendig, können die
Eigentümer bis zum Inkrafttreten der Kommunalen Wärmeplanung noch jede Heizung einbauen, sofern sie ab 2028 in der Lage ist,
schrittweise immer größere Anteile regenerativer Energien zu nutzen. Sobald die Kommunale Wärmeplanung in Kraft ist,
müssen neue Heizungen i.d.R. mit 65 % alternativer Energien arbeiten. Ab 2045 dürfen keine fossilen Energieträger
mehr eingesetzt werden. Wenn auch kein „Aktionismus“ notwendig ist, sollten Eigentümer prüfen, inwieweit sie künftig
in ihren Immobilien mit alternativen Energien arbeiten können. Dazu können Gespräche mit dem Heizungs- und
Sanitärbetrieb des Vertrauens beitragen, sinnvoll ist es aber in jedem Fall, einen Sanierungsfahrplan von einem unabhängigen
Energieberater erstellen zu lassen.
Nach diesem umfangreichen Programm freute sich Gerhard Alger, dass die Versammlung
wieder interessante Themen für seine Mitglieder bereit hielt und schloss die erfolgreiche Versammlung.
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