Der ehemalige Stadtrat Hafner hatte den Verein mehr als zehn Jahre lang
mit großem Engagement und Leidenschaft geführt. „Ihm zuliebe“, so
Alger, wolle er den Verein „nicht versanden lassen“. Der
Elektrotechniker Alger ist selbst erst vor einem Jahr auf Wunsch von
Hafner in die Vorstandschaft gewählt worden.
Der neue 2. Vorsitzende heißt Frank Müller. Der 30-Jährige ist beim
Bauamt der Stadt Lindenberg angestellt. Er erhielt in geheimer Wahl 17
Stimmen, auf Gabriele Kulmus (Grünenbach) entfielen neun Stimmen.
Die beiden Vorsitzenden sind auf ein Jahr gewählt. 2006 wird turnusgemäß
die gesamte Vorstandschaft neu bestimmt.
Gerhard Alger wies hin, dass auf dem Stadtplatz ein Vereinsschaukasten
gemietet worden ist, noch von Mathias Hafner bewerkstelligt, der „gut
ankommt“. Im Schaukasten werden unter anderem neue Gerichtsurteile veröffentlicht
und es wird auf Veranstaltungen hingewiesen.
Der Verein mit der offiziellen Bezeichnung „Haus & Grund
Lindenberg und Umgebung“ engagiert sich als Eigentümer-Schutzgemeinschaft
für die Interessen seiner rund 400 Mitglieder, zwischen Oberstaufen und
Niederstaufen, und stellt ihnen Dienstleistungen zur Verfügung, wie zum
Beispiel eine kostenlose mündliche Beratung bezüglich des Eigentums
durch einen kompetenten Juristen. Der Lindenberger Rechtsanwalt Leopold
Günther ist für den Verein zuständig. Für Bauschäden steht dem
Verein ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur
Seite.
Der Vorstand hält Informationsmaterial des Verbands bereit und
Formulare für Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen oder über
Selbstauskünfte. Zudem werden Vergleichsmieten bereitgestellt.
Auf der Mitgliederversammlung sprechen regelmäßig Referenten zu
aktuellen Themen. Der Chefjustiziar des bayerischen Landesverbands,
Manfred Nikui, ging in seinem Vortrag auf die aktuelle Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs und die neuen Kündigungsfristen ein. Die Übertragung
von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bedürfe grundsätzlich einer
vertraglichen Vereinbarung, stellte er klar. Auf gut ein Dutzend Fragen
der Mitglieder dazu, erläuterte er die juristischen Fußangeln, die der
Vermieter zu beachten habe.
|