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Lindenberg (Allgäu)
Erfolgreiches Team:
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Frank Müller (2. Vorstand), Irmgard Zwisler (Schriftführerin), Gerhard Alger (1. Vorstand),
Matthias Eckart (Kassier), RA Manfred Nikui (v.li.n.re)
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Rekordverdächtig war der Besuch der Generalversammlung von Haus & Grund Lindenberg
Mitte März im Gasthof „Bayerischer Hof“: mehr als 80 Mitglieder drängten
sich in den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal. Offenbar hatte, so Gerhard Alger,
1. Vorsitzender des Vereins, die Vorstandschaft mit der Themenauswahl „ins
Schwarze getroffen“. RA Manfred Nikui, Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern referierte
zum Thema: „Der ‚richtige’ Mieter – Suche und Auswahl“. Zuvor berichtete
Gerhard Alger über die umfangreichen Aktivitäten des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr,
insbesondere die Vertretung der Interessen der Lindenberger Haus- und
Wohnungseigentümer nach Außen sowie die regelmäßige Rechtsberatung durch ihn
und Anwälte seines Vereins.
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RA Manfred Nikui gab im Laufe seines Vortrages den interessierten Haus- und
Grundbesitzern aus Lindenberg viele wichtige Tipps für den Fall einer Neuvermietung.
So nannte er Möglichkeiten, das Risiko zu vermindern, sein Eigentum an einen
später vielleicht zahlungsunfähigen Mieter zu überlassen. Jeder Vermieter sollte sich
deshalb vor Abschluss eines Mietvertrages – man sollte immer nur die Formulare von
Haus + Grund München verwenden und dabei immer auf das aktuelle Druckdatum
achten! – über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Mietinteressenten
informieren. Nikui riet, unbedingt die Verbindungen von Haus & Grund zu nutzen und
die Bonität eines Mietinteressenten prüfen zu lassen. Auch sollte vom zukünftigen
Mieter eine schriftliche Selbstauskunft verlangt werden, um zu sehen, ob dieser auch
in der Lage ist, die Miete zahlen zu können. „Dies kann zwar nicht verhindern, einen
Mieter zu bekommen der die Wohnung vernachlässigt oder plötzlich die Miete nicht
mehr bezahlt“, so Nikui. Jedoch könne dem Mieter sofort fristlos gekündigt werden,
falls die Selbstauskunft bezüglich Familienstand, der beruflichen Tätigkeit, Arbeitgeber
und vor allem der Einkommensverhältnisse nicht wahrheitsgemäß beantwortet
worden ist. Am besten sollte man den Mietvertrag vor Unterschrift bei Haus & Grund
prüfen lassen, so der Jurist. Und: auf keinen Fall sollte der Wohnungsschlüssel vor
Vertragsabschluss übergeben werden – am besten erst dann, wenn die erste Miete
auf das Vermieterkonto überwiesen und die erste Rate der vereinbarten Mietkaution
(maximal 3 Monatsmieten netto) bezahlt worden ist.
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-Ni-
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