Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Lindenberg (Allgäu)
Erfolgreiches Team:

Frank Müller (2. Vorstand), Irmgard Zwisler (Schriftführerin), Gerhard Alger (1. Vorstand), Matthias Eckart (Kassier), RA Manfred Nikui (v.li.n.re)

Rekordverdächtig war der Besuch der Generalversammlung von Haus & Grund Lindenberg Mitte März im Gasthof „Bayerischer Hof“: mehr als 80 Mitglieder drängten sich in den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal. Offenbar hatte, so Gerhard Alger, 1. Vorsitzender des Vereins, die Vorstandschaft mit der Themenauswahl „ins Schwarze getroffen“. RA Manfred Nikui, Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern referierte zum Thema: „Der ‚richtige’ Mieter – Suche und Auswahl“. Zuvor berichtete Gerhard Alger über die umfangreichen Aktivitäten des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr, insbesondere die Vertretung der Interessen der Lindenberger Haus- und Wohnungseigentümer nach Außen sowie die regelmäßige Rechtsberatung durch ihn und Anwälte seines Vereins.

RA Manfred Nikui gab im Laufe seines Vortrages den interessierten Haus- und Grundbesitzern aus Lindenberg viele wichtige Tipps für den Fall einer Neuvermietung. So nannte er Möglichkeiten, das Risiko zu vermindern, sein Eigentum an einen später vielleicht zahlungsunfähigen Mieter zu überlassen. Jeder Vermieter sollte sich deshalb vor Abschluss eines Mietvertrages – man sollte immer nur die Formulare von Haus + Grund München verwenden und dabei immer auf das aktuelle Druckdatum achten! – über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Mietinteressenten informieren. Nikui riet, unbedingt die Verbindungen von Haus & Grund zu nutzen und die Bonität eines Mietinteressenten prüfen zu lassen. Auch sollte vom zukünftigen Mieter eine schriftliche Selbstauskunft verlangt werden, um zu sehen, ob dieser auch in der Lage ist, die Miete zahlen zu können. „Dies kann zwar nicht verhindern, einen Mieter zu bekommen der die Wohnung vernachlässigt oder plötzlich die Miete nicht mehr bezahlt“, so Nikui. Jedoch könne dem Mieter sofort fristlos gekündigt werden, falls die Selbstauskunft bezüglich Familienstand, der beruflichen Tätigkeit, Arbeitgeber und vor allem der Einkommensverhältnisse nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden ist. Am besten sollte man den Mietvertrag vor Unterschrift bei Haus & Grund prüfen lassen, so der Jurist. Und: auf keinen Fall sollte der Wohnungsschlüssel vor Vertragsabschluss übergeben werden – am besten erst dann, wenn die erste Miete auf das Vermieterkonto überwiesen und die erste Rate der vereinbarten Mietkaution (maximal 3 Monatsmieten netto) bezahlt worden ist.

-Ni-

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