Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.

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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Lindenberg im Allgäu und Umgebung e.V.


Stand: 02.07.2022  

Bericht:
 

Lindenberg im Allgäu
Alger hält Ruder weiter in der Hand:

50 des über 400 Mitglieder zählenden Haus- und Grundbesitzerverein Lindenberg waren Ende April zur diesjährigen Generalversammlung in den Gasthof „Bayerischer Hof“ gekommen. Lindenberg – auch bekannt als „Hutmacherstadt“ – liegt nur etwa 12 Kilometer von Lindau entfernt und gehört zum Landkreis Lindau.

Keine Überraschungen brachten die satzungsgemäßen Neuwahlen: Erwartungsgemäß wurde Gerhard Alger (im Bild vordere Reihe 2.v.li.) in seinem Amt als 1. Vorsitzender wieder bestätigt. Frank Müller (hintere Reihe 1.v.li.) bleibt wie bisher sein Stellvertreter. Das Amt des Schatzmeisters übernimmt für die nächsten 2 Jahre wieder Matthias Eckart (im Bild ganz li.). Schriftführerin bleibt Irmgard Zwisler. Die Regularien wurden zügig erledigt. Die turnusgemäß fälligen Wahlen von RA Manfred Nikui, Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern aus München (im Bild 2.v.re.) juristisch souverän durchgeführt.

Im Anschluss daran stellte Nikui den interessierten Mitgliedern wichtigsten Änderungen der Energieeinsparverordnung 2009 vor. Er ging insbesondere auf die Fragen ein, was denn nun Hauseigent&uumel;mer bzw. Vermieter tun müssten bzw. Mieter verlangen/nicht verlangen können. So m&uumel;ssen bei Bestandsgebäuden – egal ob selbstgenutzt oder vermietet – bis 31.12.2011 die oberste begehbare Geschossdecke von beheizten Räumen (z.B. die Speicherdecke) eines Hauses mit einer Wärmedämmung versehen sein oder das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt werden. Nur wenn diese „unbedingte Nachrüstpflicht ausfällt“ nicht erfüllt werde, liege ein Mangel vor. Folge: der Mieter könne die Miete kürzen. Der Verbandsjurist wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Vermieter zu weiteren als den vorstehend genannten Maßnahmen verpflichtet sei. Der Eigentümer brauche also weder die Fassade zu dämmen, noch alte Fenster auszutauschen, auch wenn dies energetisch sinnvoll wäre. Tue er dies aber freiwillig, könne er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Nikui: „Sind mehrere Wohnungen davon betroffen, sind die Kosten angemessen, d.h. in der Regel nach dem Verhältnis der Wohnflächen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen“.

-Ni-

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